EU-Verordnung für die private Verwendung von Poolchemie

 

Ab 01.02.2021 gibt es eine neue Regelung zur Vermarktung und Verwendung von Ausgangsstoffen für Explosivstoffe. Diese Regelung betrifft auch die Verwendung von Poolchemie im Privatbereich – vor allem Produkte mit Schwefelsäure wie flüssiges pH-Minus.

Hier die wichtigsten Punkte zusammengefasst:

  • Produkte mit Schwefelsäure dürfen an Letztverbraucher nur abgegeben werden, wenn die Konzentration unter 15% liegt
  • Produkte mit Schwefelsäure mit einer Konzentration von 15% oder mehr dürfen nur an gewerbliche Kunden abgegeben werden
  • Schwimmbadbauer (Hersteller und Händler), die Schwefelsäureprodukte über Konzentrationsgrenze von 15% verkaufen, müssen prüfen, ob der Kunde tatsächlich ein gewerblicher Nutzer ist 
  • Die Regelung gilt unmittelbar ab 1. Februar 2021. Es gibt keine Übergangsregelung.
  • Der Endverbraucher darf das hochkonzentrierte Produkt bis maximal 31.01.2021 einkaufen und bis maximal 02.02.2022 verbrauchen
  • pH-Minus Granulat ist nicht von der Verordnung betroffen


Übergangszeit - auch für Endkunden!

Im Gegensatz zu Wasserstoffperoxid, dessen Verkaufsverbot quasi über Nacht kam, hat sich die Änderung bei der Schwefelsäure bereits vor mehr als zwei Jahren angekündigt. Aus diesem Grund hat der Hersteller Bayrol bereits Anfang 2019 die Version pH-Minus Liquid „Domestic“ mit 14,9% eingeführt. Auch diverse andere Hersteller sowie Eigenmarken haben zeitig darauf reagiert.

Der Lagerbestand der hochkonzentrierten Version muss beim Schwimmbadfachhandel bis maximal 31.01.2021 aufgebraucht sein und darf an den Endkunden nicht mehr verkauft werden.

Der Endverbraucher darf das hochkonzentrierte Produkt bis maximal 31.01.2021 einkaufen und bis maximal 02.02.2022 verbrauchen. Für den Endverbrauchter gibt es also eine Übergangsfrist von etwas mehr als einem Jahr.

pH-Minus als Granulat ist nicht von der Verordnung betroffen und kann weiterhin wie gewohnt verwendet werden.

Einfluss auf die Mess- und Regeltechnik

Die Regelung des pH-Werts erfolgt bei  Anlagen nach dem gemessenen Wert, und nicht wie z. B. bei Peroxid basierend auf einer definierten Menge pro m³. Aus diesem Grund halten Dosiersysteme unabhängig von der Konzentration des Flüssigprodukts den Sollwert. Dafür muss bei einem niedriger konzentrierten Produkt natürlich die Dosierpumpe länger laufen.

Wir erwarten durch die längere Dosierzeit keine bemerkbar höhere Abnutzung der Verschleißteile wie Elektrode, Pumpe oder Pumpenschlauch.

Dosiermengen

Durch die Reduzierung der Konzentration an Schwefelsäure von 45% auf 14,9% muss die Menge an pH-Minus flüssig erhöht werden

Beispiel: Ein Pool mit 40 m³ benötigt man bei der Erstbefüllung ca. 2,4 L, und im Regelbetrieb bei einer Abweichung von 0,1 pH pro Woche ca. 9,6 L = 12 L pro Saison. Dies entspricht etwas mehr als einem halben Kanister. Bei der niedriger konzentrierten Version muss diese Menge entsprechend mal 3 genommen werden, und es werden knapp zwei Kanister pro Saison benötigt. 

Bei größeren Schwimmbädern oder Becken mit höherem pH-Minus Bedarf kann ein Tausch des pH-Dosierschlauches von 1,5 l/h auf 3 l/h und eine Anpassung des p-Bereichs für die pH Regelung sinnvoll sein.

--> VERORDNUNG(EU) 2019/1148 DES EUROPÄISCHEN PARLAMENTS UND DES RATES vom 20. Juni 2019

--> Leitlinien für die Durchführung der Verordnung (EU) 2019/1148

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